Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
1.1 Für die den Planungspiloten – namentlich dem Pascal Holzinger Einzelunternehmen - erteilten Aufträge gelten die in der Folge aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen und Nebenabsprachen ist die Schriftform einzuhalten.
1.2 Vertragspartner
Die Dienstleistungsverträge kommen zwischen den Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- und dem jeweiligen Auftraggeber zustande.
1.3 Art und Umfang der Dienstleistung
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Personal an Unternehmen im Bereich der Bauplanung und Bauwesen und Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggebern und Bewerbern des besagten Bereichs sowie sonstiger Dienstleistungsbranchen. Vornehmlich übernehmen die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- die Rekrutierung, Beurteilung und Vorauswahl von Bewerberinnen und Bewerbern und richtet sich dabei nach den Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber.
2. Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber bedarf grundsätzlich der Schriftform in Form des vorgedruckten Auftragsformulars. Diese kann per Brief übermittelt werden. Der Dienstleistungsvertrag erlangt durch die Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung Gültigkeit.
3. Vertragserfüllung, Entbindung vom Vertrag
3.1 Zeitpunkt der Vertragserfüllung
Der Vermittlungsauftrag ist durch Zustandekommen eines Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und einem durch die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- vermittelten Bewerber zum Abschluss gekommen. Für die Begründung des Arbeitsverhältnisses reicht Mitursächlichkeit aus. Für die Erfüllung des Vertrages ist der Zeitpunkt des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses unerheblich. Stellt der Auftraggeber eine Bewerberin oder einen Bewerber ein, ohne die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- darüber zu informieren, so ist das Honorar für die Vermittlung trotzdem fällig und in voller Höhe zu entrichten. Der Zeitpunkt der Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten ist dabei unerheblich, sofern diese vor der Einstellung der Bewerberin oder des Bewerbers liegt. Es ist einzig ausschlaggebend, dass das Beschäftigungsverhältnis durch die Bemühungen der Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- im Rahmen derer Vermittlungstätigkeit zustande kam.
3.2 Entbindung vom Vertrag
Der Auftraggeber ebenso wie die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- kann einen erteilten Auftrag jederzeit unter Wahrung der Schriftform widerrufen, sofern die Vermittlung eines oder mehrerer Beschäftigungsverhältnisse obsolet geworden ist. Stornogebühren werden keine erhoben.
3.3 Tritt der Fall ein, dass ein/e durch die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- vorgestellter Bewerber/indem Auftraggeber bereits als potenzieller Mitarbeiter bekannt ist- z. B. weil er sich bereits bei diesem beworben hat (dies ist von der Bewerberin oder dem Bewerber zu bestätigen) - so entsteht kein Honoraranspruch der Planungspiloten Pascal Holzinger Einzelunternehmen. In diesem Falle muss der Auftraggeber die Planungspiloten Pascal Holzinger Einzelunternehmen umgehend hierüber informieren. Der Auftraggeber kann die Planungspiloten Pascal Holzinger Einzelunternehmen beauftragen, ihre Tätigkeit auch in diesem Falle und bezogen auf den/die jeweiligen Bewerber/in weiterzuführen. In letzterem Falle bleibt der Honoraranspruch bestehen.
3.4 Stellt der Auftraggeber eine/n ihm durch die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- vorgeschlagenen Bewerber/in innerhalb von 18 Monaten nach diesem Vorschlag ein, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars bestehen.
4. Honoraranspruch, Zahlungsbedingungen, Kosten
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragserfüllung. Die Höhe des Honoraranspruchs ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Als Grundlage der Berechnung gelten, wenn keine anderweitigen schriftlichen Absprachen getroffen wurden, zwei zwölftel des Bruttojahreseinkommens einschließlich etwaiger Zulagen und Sonderzahlungen zzgl. der aktuellen MwSt. Das Jahresbruttoeinkommen ist dem Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Bewerberin bzw. Bewerber zu entnehmen bzw. ergibt sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitseinkommen zzgl. eines schriftlich zwischen Auftraggeber und der Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- zu vereinbarenden Betrages, welcher besagte Zulagen und Sonderzahlungen abbilden soll.
4.2 Vereinbarungen bzgl. der Übernahme von Reisekosten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen sind ggf. ausschließlich zwischen Auftraggeber und Bewerber/in zu treffen.
4.3 Mit dem Honorar gemäß 4.1 sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die der Planungspiloten Pascal Holzinger Einzelunternehmen im Rahmen der in 1.3 genannten Dienstleistungen entstanden sind. Dies gilt nicht für aus schriftlichen Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultierende Leistungen.
4.4 Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Planungspiloten Pascal Holzinger Einzelunternehmen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
5. Sorgfaltspflichten, Bindung an den Auftrag
Die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur Bewerbungen zu präsentieren, die sich weitgehend mit den Auftragsanforderungen decken. Ferner, für die Dauer der Vermittlungsbemühungen, den Auftraggeber regelmäßig über deren Fortgang zu informieren.
6. Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss
Die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- übernehmen keine Besetzungsgarantie. Die von der Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- gemachten Angaben zu einem Bewerber basieren auf den ihr durch die Bewerber selbst erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird folglich nicht übernommen. Die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- haftet des Weiteren nicht für Umstände oder Schäden, die Bewerber im Rahmen oder anlässlich ihrer Tätigkeit (in Anbahnung oder während eines Arbeitsverhältnisses) verursachen. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere für die Arbeitsqualität und physische oder psychische Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen Zuverlässigkeit. Eingereichte Zeugnisse, Zertifikate o.Ä. werden nicht auf Echtheit überprüft. Die Verantwortung hierfür trägt alleine der Auftraggeber. Regress- und anderweitige Ersatzansprüche des Auftraggebers oder von Bewerbern sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1 Bewerbungsunterlagen, die dem Auftraggeber durch die Planungspiloten - Pascal Holzinger Einzelunternehmen- zu Verfügung gestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle die Bewerber betreffenden Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln und entsprechend geltender Datenschutzregelungen zu vernichten bzw. löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Bei Nichtbeachtung sind die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 4 zu fordern. Ferner haftet für die Nichtbeachtung durch den Auftraggeber ausschließlich dieser.
7.2 Die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- holt vor Versendung von Bewerberinformationen oder Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis der jeweiligen Bewerber ein – vgl. Absatz 8. Ohne diese Zustimmung, besteht kein Anspruch auf Übermittlung von Bewerberinformationen oder Bewerbungsunterlagen.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, den Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses umgehend anzuzeigen, sofern er durch die Vermittlungsbemühungen der Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- von der Bewerberin oder dem Bewerber Kenntnis erlangt hat.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von ihr vorgeschlagenen Bewerber schriftlich zu informieren (durch Übersendung einer schriftlichen Kopie des Arbeitsvertrages). Grundsätzlich gelten die Datenschutzhinweise der Planungspiloten Pascal Holzinger Einzelunternehmen, abrufbar unter www.planungspiloten.de/datenschutz.
8. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahe kommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Planungspiloten -Pascal Holzinger Einzelunternehmen- in Karlsruhe.
